Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Für die Städte und Gemeinden des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ soll erstmalig flächendeckend ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Die Erstellung des Mietspiegels wird vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gefördert.
Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen. Dies sorgt für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt, da er öffentlich für alle einsehbar ist. Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können.
Für die Erstellung des Mietspiegels werden entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Voraussichtlich werden die Fragebögen ab der Kalenderwoche 19 bei den Haushalten eingehen. Die Beantwortung des Fragebogens ist gemäß Mietspiegelreformgesetz für die Befragten verpflichtend. Anschließend erfolgt die Auswertung und Aufbereitung der erhobenen Daten. Der qualifizierte Mietspiegel wird voraussichtlich bis Ende 2024 zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, uns bei der Erstellung der neuen Mietspiegel für die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses tatkräftig zu unterstützen und uns die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen bis zum 10. Juni 2024 zur Verfügung zu stellen. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung.
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblichen Mieten für Wohnraum in einer Gemeinde (vgl. § 558c Abs. 1 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB).
Ein Mietspiegel ist dann qualifiziert, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurde (§ 558d Abs. 1 BGB).
Wozu dient ein qualifizierter Mietspiegel?
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Der Mietspiegel sorgt damit für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt, da er öffentlich für alle einsehbar ist.
Er ist unter anderem in Fällen des gesetzlichen Mieterhöhungsverfahrens und im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher anzuwenden. Er kann außerdem für die Immobilienwertermittlung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens im Ertragswertverfahren herangezogen werden.
Was ist mit den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet, die schon einen Mietspiegel haben?
Die Kooperationen Kirchheim unter Teck (Kirchheim, Dettingen, Notzingen), Nürtingen (Nürtingen, Aichtal, Wolfschlugen, Frickenhausen) und Plochingen (Plochingen, Deizisau, Altbach) verfügen bereits über qualifizierte Mietspiegel.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre fortgeschrieben bzw. alle vier Jahre neu gefasst werden (§ 558d BGB). Um diese Frist einzuhalten, wird auch für die genannten Städte und Gemeinden der Mietspiegel neu gefasst und aktualisiert.
Wie wird der Mietspiegel erstellt?
Für den Mietspiegel werden zuerst die mietspiegelrelevanten Wohnungen aus vorhandenen Datensätzen wie z. B. der Einwohnermeldeliste erhoben. Ausgenommen sind beispielsweise Sozialwohnungen, Studenten-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheime oder Ferienwohnungen. Aus dieser Datenbasis werden zufällig Haushalte ausgewählt, denen ein Fragebogen zu den Merkmalen Ihrer Mietwohnung zugeschickt wird. Dieser Fragebogen wird mit einem Arbeitskreis aus Vertretern von Mietern und Vermietern sowie Wohnungsbauträgern erstellt und abgestimmt.
Die Beantwortung des Fragebogens ist für die angeschriebenen Personen nach dem Mietspiegelreformgesetz verpflichtend.
Die Antworten aus der Stichprobe werden im Anschluss anonymisiert ausgewertet und daraus die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.
Wann wird der Mietspiegel fertig sein?
Die Befragung der Haushalte wir ab Mai 2024 beginnen, die Fragebögen werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 19 bei den Haushalten eingehen. Der fertige Mietspiegel soll der Öffentlichkeit bis Ende des Jahres 2024 zur Verfügung stehen.
Wo werde ich den Mietspiegel einsehen können?
Sobald der Mietspiegel erstellt und anerkannt ist, wird er auf dieser Homepage veröffentlicht. Es ist geplant, die Dokumentation über die Erstellung des Mietspiegels sowie einen Mietpreisrechner zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.